Dagmar Jenkner Hintergrund Dagmar Jenkner Psychotherapeutin

KOSTEN UND ERSTATTUNG

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Jugendliche können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Psychotherapie beginnen.

Zu Beginn einer Therapie werden von den Krankenkassen 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Am Ende dieser probatorischen Sitzungen wird gemeinsam mit den Betroffenen entschieden, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird.

Für den Therapieantrag bei der Krankenkasse ist ein Konsiliarbericht erforderlich,
der von der Psychotherapeutin bei Ihrem Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinder- und Jugendarzt angefordert wird.

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht muss die Zustimmung
für eine Psychotherapie ebenso wie eine Schweigepflichtentbindung von beiden Elternteilen schriftlich bewilligt werden.